Antworten auf die häufigsten Fragen zum TI-Konnektor

4. April 2019

Der TI-Konnektor wirft Fragen im Hinblick auf Praxismanagement, Technik, Recht, Sicherheit und Finanzen auf. Im FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Muss ich mich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) melden, wenn ich einen Konnektor installiert habe?
Nein, Sie müssen sich nicht bei Ihrer KV melden. Die KV erhält durch die Quartalsabrechnung eine Information, wenn Sie im jeweiligen Quartal Versichertenstammdatenabgleiche durchgeführt haben. Dadurch weiß die KV, dass Sie den Konnektor installiert haben.

Ist es richtig, dass die Regierung plant, dass die Anteile an der Gematik zu 51 Prozent übernommen werden?
Ja, das ist richtig. Im TSVG wurde eine 51-prozentige Beteiligung des BMGs an der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) beschlossen.

Kann mein Honorar abgezogen werden, auch wenn Patienten gegen den Konnektor oder dessen Nutzung sind?
Ja, die Patienten haben mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und dem damit verbundenen Honorarabzug nichts zu tun.

Müssen Patienten einwilligen wenn ein Versichertenstammdatenabgleich durchgeführt wird?
Nein, die Patienten müssen nicht einwilligen. Die formelle Erlaubnis zur Durchführung des Versichertenstammdatenabgleichs ist im SGB V geregelt und somit legitimiert.

Was passiert, wenn ich keinen TI-Konnektor installiere?
Dann kann es durch die KV zu einem Honorarabzug von einem Prozent kommen. Gegen einen solchen Honorarbescheid können Sie Widerspruch und Klage erheben. Informationen und (Muster-)Texte dazu finden Sie auf unserer Internetseite www.medi-verbund.de.

Können sich an der Musterklage gegen den einprozentigen Honorarabzug ab Juli 2019 nur diejenigen beteiligen, die den Konnektor nicht installiert haben?
Ja, nur Ärzte die den Konnektor nicht innerhalb der jeweiligen Fristen bestellt oder installiert haben, müssen mit dem einprozentigen Honorarabzug rechnen. Deshalb können sich auch nur die betroffenen Ärzte auf die Klage beziehen.

Wird MEDI Musterargumentationsschreiben auf der Internetseite veröffentlichen?
Ja, ein Musterwiderspruch ist auf der Internetseite www.medi-verbund.de veröffentlicht.

Muss ich jedes Quartal einen Widerspruch einlegen?
Ja, für jedes Quartal, in dem Sie höhere Betriebskosten haben oder ein Honorarabzug erfolgt, müssen Sie Widerspruch einlegen.

Muss ich den Widerspruch bei MEDI einlegen oder MEDI mitteilen?
Der Widerspruch muss bei Ihrer jeweiligen KV eingereicht werden. MEDI benötigt diese Information nicht.

Gibt es eine Standalone-Lösung um die TI-Anbindung zu erfüllen?
Um den aktuellen Anforderungen (Versichertenstammdatenabgleich) gerecht zu werden, genügt eine sogenannte Standalone-Lösung. Diese beinhaltet aber auch einen TI-Konnektor. Derzeit ist uns nur der „e-Kiosk für die eGK“ der Concat AG bekannt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.concat.de/leistungen/it-infrastrukturen/healthcare/. Zukünftige Fachanwendungen werden damit vermutlich nicht genutzt werden können.

Bis wann ist mit Gerichtsentscheidungen zu den  verschiedenen Klagen zu rechnen?
Das lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, weil die Bearbeitungszeiten in der Sozialgerichtsbarkeit sehr unterschiedlich sind.

Wie hoch ist die Diskrepanz zwischen Erstattung und den tatsächlichen Kosten bei der Einführung der TI-Konnektoren?
Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Die Diskrepanz hängt von vielen Faktoren ab – z.B. von der Anzahl an Kartenlesegeräten, die benötigt werden, vom zusätzlichen Aufwand durch die Behebung von Systemabstürzen, von baulichen Veränderungen zur Installation der Komponenten und weiteren. Uns sind Fälle bekannt, bei denen die Diskrepanzen im vierstelligen Bereich liegen.

Wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über den Konnektor abgewickelt werden?
Künftig sollen alle Gesundheitsdaten über den TI-Konnektor versendet werden. Das würde auch eAUs betreffen. Ab wann diese Funktion verfügbar ist, ist noch nicht bekannt.

Kann der Gesetzgeber den Honorarabzug von einem Prozent beliebig auf fünf oder zehn Prozent erhöhen?
Nein, auch der Gesetzgeber muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

Kann der Gesetzgeber auch die KV-Abrechnung über den TI-Konnektor erzwingen?
Aktuell ist das gesetzlich nicht vorgegeben. Da aber das KV-SafeNet in die TI integriert werden soll, ist es nicht auszuschließen, dass dies zukünftig der Fall sein wird.

Wie viele Konnektoren wurden bis jetzt installiert?
Laut Information der KV Baden-Württemberg (Stand Februar 2019) sind ca. 20 Prozent der Praxen in Baden-Württemberg mit einem TI-Konnektor ausgestattet.

Wie weit können Ärzte (oder Bürger) gezwungen werden, an der Digitalisierung teilzunehmen (Vergleich Anwaltspostfach)?
Durch entsprechende Gesetze könnte dies erfolgen. Es ist aber jeweils zu prüfen, ob ein solcher Zwang auch rechtmäßig ist – so wie wir dies beim Honorarabzug planen.

Müssen Pathologen oder Laborärzte einen Konnektor installieren?
Nein, die Pflicht einen Konnektor zu installieren entfällt bei Fachgruppen, die typischerweise keinen Arzt-Patienten-Kontakt haben und somit keinen Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) machen können.

Kann ich den Konnektor bestellen, einen Patienten über das Versichertenstammdatenmanagement prüfen und dann wieder das „alte System“ nutzen?
Ja, das würde gehen. Allerdings würde damit kein politisches Signal gesetzt werden.

Kann ich mit der KV auch weiterhin über KV SafeNet oder mit dem USB-Stick abrechnen?
Am 27.03.2019 wurde in der Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg entschieden, dass die KVBW die Abrechnung wie bisher uneingeschränkt gewährleisten wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies in anderen Regionen auch möglich ist.

Laut Empfehlung der CompuGroup sollen eine Firewall und eine Antivirensoftware in meiner Praxis installiert sein. Werden die Kosten von der KV übernommen, wenn ich extra für die Installation des TI-Konnektors eine Firewall und einen Antivirensoftware installiert habe?
Nein, diese Kosten werden nicht von der KV bezahlt. Aktuell werden nur die zwischen KBV und Krankenkassen vereinbarten Pauschalen bezahlt.

Muss ich die Kostenerstattungen der KV für die Anschaffung und den Betrieb des TI-Konnektors zurückbezahlen, wenn ich nach Einführung der Elektronische-Patientenakte (EPA), an der ich mich nicht beteiligen möchte, den Konnektor außer Betrieb nehme? An wen muss ich den Konnektor zurückgeben?
Der Konnektor muss nicht zurückgegeben werden. Wenn er außer Betrieb genommen wird, müssen Sie mit einem Prozent Honorarabzug rechnen. Eine Rückzahlung von Kostenerstattungen der KV ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ihre Klage richtet sich aktuell nur gegen die unzureichende Kostenerstattung. Ist auch eine Klage gegen den Honorarabzug geplant?
Es gibt bereits Musterverfahren wegen der unzureichenden Kostenerstattung, weil die KVen hierzu schon entsprechende Bescheide erlassen haben, die angegriffen werden können. Genauso sind Musterverfahren geplant für den Fall, dass nicht installiert wird und der einprozentige Honorarabzug erfolgt. Diese sind frühestens im Juli 2019 möglich. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf unserer Internetseite.

Gehen mit dem Konnektor auch schon regelmäßig medizinische Daten der Patienten aus der Praxis in eine Cloud oder ähnliches? Oder ist Datenfluss aus der Praxis nur ein Risiko für kriminelles Handeln mit Datenklau, das durch die „Konnektor-Tür“ ermöglicht wird und für den (Datenklau) der Praxisbetreiber dann verantwortlich gemacht wird?
Es gehen aktuell keine Daten in die Cloud, weil nur der Stammdatenabgleich stattfindet. Aber für die ePA (elektronische Patientenakte) ist derzeit eine Cloudlösung vorgesehen. Da kann man jetzt sagen: “Was gehen mich die Patienten an, die ohnehin leichtsinnig mit ihren Daten umgehen?”. Aber so einfach sollten wir es uns nicht machen. Wir sollten jeder zentralen Datenspeicherung widersprechen und so etwas verweigern.

Ich möchte keinen TI-Konnektor bestellen. Gibt es dann zu einem späteren Zeitpunkt keine Kostenerstattung mehr von der KV oder verfällt das Budget für die Ausstattung und den Betrieb?
Nein. Es gibt kein Budget für die Kostenerstattungen für den Einsatz eines TI-Konnektor. Die – aus unserer Sicht nicht ausreichenden – Kostenerstattungen der KV kommen dann nicht zur Auszahlung.

Warum ist der MEDIVERBUND gegen die Installation des TI-Konnektors?
Der MEDIVERBUND ist grundsätzlich für eine Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wir legen jedoch Wert darauf, dass alle Fragen zur Haftung geklärt sind – auch bei Datenschutzverletzungen. Außerdem fordern wir, dass die Kosten für diese Zwangsmaßnahme vollständig übernommen werden und eine zeitgemäße, sichere Technologie verwendet wird.

Ich habe den TI-Konnektor bestellt, aber noch nicht installiert. Was soll ich jetzt machen?
Sie können von der Installation absehen, müssen dann aber mit einem einprozentigen Honorarabzug rechnen. Bitte fragen Sie beim Softwarehersteller nach, ob und inwiefern Sie – gegebenenfalls zu welchen Kosten – von der Bestellung beziehungsweise der beauftragten Installation zurücktreten können.

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