TI-Konnektor: Neues zu den Musterklagen und -widersprüchen

23. Juli 2019

Dr. Werner Baumgärtner wendet sich in einer Videobotschaft an Sie. Er berichtet über Neuigkeiten bei den Musterklagen zum Ein-Prozent-Honorarabzug und zu den unerfüllten Kostenerstattungen. Er zeigt auch auf, was Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber tun sollten.
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Alle Musterformulare und wichtige Informationen zum TI-Konnektor, den Musterklagen und Musterwidersprüchen finden Sie auf unserer Website.

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Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, wir erhalten laufend Anfragen bezüglich der Musterklagen wegen des TI-Konnektors. Der eine Bereich sind dabei die Klagen wegen der Kosten – also nicht erfüllte Kostenerstattungen für die Praxen. Und der andere Punkt ist das Thema Ein-Prozent-Honorarstrafe. Dazu gebe ich Ihnen jetzt ein paar Informationen: Erstens müssen Sie immer, sowohl wegen der Kosten als auch wegen des Honorarabzugs, Widerspruch bei Ihrer KV einlegen. Diese Widersprüche lässt die KV dann entweder ruhen – dann müssen Sie keine Klage beim Sozialgericht einlegen – oder die KV bescheidet diesen Widerspruch. Dann müssen Sie sofort vors Sozialgericht gehen. Sie können beim Sozialgericht gegebenenfalls sagen, dass es bereits eine Musterklage in Baden-Württemberg gibt.

Was die Kosten angeht, ist der aktuelle Stand so: Die KV Baden-Württemberg hat jetzt unsere Widersprüche beschieden und die gehen jetzt vors Sozialgericht in Stuttgart. Wir gehen davon aus, dass es zum Thema Kosten in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart geben wird. Diesem Urteil können Sie, die anderen Sozialgerichte und die anderen KVen sich dann anschließen.

Was den Ein-Prozent-Honorarabzug angeht, so ist es etwas komplizierter, denn zunächst muss der Abzug erfolgt sein. Unsere KV in Baden-Württemberg wird bei mir und anderen, die sich verweigern, den Honorarabzug fürs erste Quartal vollziehen. Das bedeutet: Wir bekommen jetzt, im Juli, mit dem Bescheid fürs erste Quartal die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wir werden diesen Widerspruch dann einlegen – noch im Juli. Ich hoffe, dass die KV die Widersprüche noch in diesem Quartal bescheidet und dass wir dann vor die Sozialgerichte gehen können. Das wird noch eine Weile dauern, aber Sie müssen wissen: Sie können sich immer darauf berufen, dass es Musterklagen und Musterwidersprüche in Baden-Württemberg gibt. Ich glaube auch, dass wir an dieser Stelle am schnellsten sind.

Soweit die Informationen zu den Musterklagen. Zu anderen Punkten gibt es weitere Videos.

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