Cookies richtig setzen – BGH-Urteil betrifft auch Praxen

20. Juli 2020

Wer im Internet surft, muss der Verwendung von Cookies auf Webseiten aktiv zustimmen. Das bestätigte nach einem Urteil des EuGH im Oktober 2019 auch der BGH im Mai 2020. Das Urteil gilt auch für Praxishomepages.

Ein einfacher Hinweis auf die Verwendung von Cookies oder bereits vorausgewählte Checkboxen genügen den Anforderungen nicht. Das gilt für Marketing- und Analyse-Cookies, eine Ausnahme gilt lediglich für notwendige Cookies. Diese Kategorie ist für die Funktion der Webseite unerlässlich und bedarf daher keiner Zustimmung. Für alle Cookies gilt, dass Webseiten-Besucher ausreichend über diese informiert werden müssen.

Bußgelder drohen
Werden Cookies und ähnliche Technologien, die Daten auf den Geräten der Nutzer speichern und auslesen, auf der Webseite eingesetzt, sollten die Anforderungen zeitnah angepasst werden. MEDI-Rechtsreferentin Angela Wank rät Praxischefs deswegen: „Setzen Sie sich mit Ihrem Webseiten-Betreiber und/oder Datenschutzbeauftragten in Verbindung, um nötige Änderungen zu veranlassen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.“

Das müssen Sie umsetzen:

  • Die Verarbeitung durch Cookies muss verweigert werden können. Neben den Buttons „Details anzeigen“ und „allen Cookies zustimmen“ muss es auch die Möglichkeit geben, alle Cookies abzulehnen.
  • Eine gute Übersicht und Transparenz über die eingesetzten Cookies und Technologien muss geschaffen werden. Sie können in verschiedene Kategorien zusammengefasst werden, jedoch muss auch die Möglichkeit geschaffen werden, über das Setzen jedes einzelnen Cookies innerhalb der Kategorien separat zu entscheiden.
  • Über jedes Cookie und jede Technologie, die eingesetzt wird, muss ausreichend informiert werden, insbesondere über
    • den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechtsgrundlage
    • die Empfänger/Empfängerkategorien der Daten
    • den Einsatz eines Drittanbieter-Cookies. Hier ist wichtig mitzuteilen, dass Sie keinen Einfluss in die Verarbeitung haben und auf die Datenschutzhinweise des Drittanbieters verweisen.
    • die Übermittlung in ein Drittland inklusive geeigneter Garantien (z. B. Privacy-Shield-Abkommen)
    • die Speicherdauer (Laufzeit des Cookies oder der Technologie)
    • das Widerrufsrecht des Webseiten-Besuchers
    • sonstige Rechte (hier reicht ein Verweis auf die Datenschutzhinweise, die an dieser Stelle dann verlinkt werden sollten.
  •  

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Noch keine Daten vorhanden.

MEDI kritisiert Ergebnisse zur Honorarverhandlung: „Der wirkliche Bedarf wird nicht berücksichtigt“

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die Ergebnisse der Verhandlungsgespräche zum Orientierungswert (OW) für 2024 von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband am vergangenen Mittwoch. Die Steigerung von 3,85 Prozent könne „bestenfalls ein Anfang sein“ und berücksichtige nicht den wirklichen Bedarf moniert der MEDI-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak.

Auf der Suche nach der perfekten Weiterbildungspraxis?

Auf der Suche nach der perfekten Weiterbildungspraxis?

Fällt Ihnen beim Stichwort „Weiterbildung im ambulanten Bereich“ nur eine der vielen Landarztpraxen ein? Schade! Wie die Realität aussieht, wissen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Young-MEDI. Zum Glück geben sie Tipps weiter.

Handschuhe aus Nitril oder Latex – zum Vorteilspreis

Im September bekommen MEDI-Mitglieder Handschuhe aus Nitril oder Latex zum Vorteilspreis.
Außerdem sind Baktolin® pure Waschlotion und B.Braun Trixo®-lind Pflegelotion in verschiedenen Größen zu interessanten Angebotspreisen bei uns bestellbar.