Datenschutzverletzung beim TI-Konnektor bestätigt Position von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg

3. März 2022

Die Verbände unterstützen die Klagen von Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die Installationspflicht beim Telematikinfrastruktur-Konnektor wenden. In erster Instanz wurde im Januar eine Klage abgewiesen. Nach dem jetzt bekanntgewordenen Datenschutzvorfall bekräftigen die Verbände ihre Absicht, eine höhergerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wie durch eine aktuelle Veröffentlichung des Computermagazins „c´t“ bekannt wurde, werden von einigen TI-Konnektoren entgegen den Vorgaben der Konnektor-Spezifikationen der gematik bei fehlgeschlagenen Versichertenstammdatenabfragen personenbezogene Daten im Konnektor abgespeichert. Über ein Zusammenführen der Daten lässt sich herausfinden, welcher Patient oder welche Patientin wann bei welcher Ärztin oder welchem Arzt war.

Medienberichten zufolge hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Datenschutzverletzung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung festgestellt. Gleichzeitig ist er der Auffassung, dass verantwortlich dafür – aufgrund der Rechtslage nach dem Patientendatenschutzgesetz – diejenigen seien, welche die Konnektoren nutzen, also insbesondere die Arztpraxen.

MEDI-Vorstandsvorsitzender und Klageführer Dr. Werner Baumgärtner erklärt, dass „damit genau die Situation eingetreten ist, der wir mit unseren Klagen entgegentreten wollten. Jetzt steht konkret eine Haftung für etwas im Raum, was die Arztpraxen einfach nicht prüfen können. Es kann nicht zu den Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte gehören, bei der Inbetriebnahme eines Konnektors zu überprüfen, was in den Konnektoren geschieht. Es wäre Aufgabe der gematik gewesen, bei der Zulassung der Konnektoren die unzulässige Datenspeicherung zu erkennen. Und eine Datenschutzverletzung bei den Abläufen in der TI ist jetzt offiziell festgestellt geworden. Umso notwendiger ist es jetzt, dass die nächste Instanz schnell über unsere Berufung entscheidet.“

Ende Januar ist die Klage in erster Instanz vom Sozialgericht Stuttgart abgewiesen worden. Mittlerweile wurde Berufung eingelegt.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Noch keine Daten vorhanden.

MEDI kritisiert Ergebnisse zur Honorarverhandlung: „Der wirkliche Bedarf wird nicht berücksichtigt“

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die Ergebnisse der Verhandlungsgespräche zum Orientierungswert (OW) für 2024 von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband am vergangenen Mittwoch. Die Steigerung von 3,85 Prozent könne „bestenfalls ein Anfang sein“ und berücksichtige nicht den wirklichen Bedarf moniert der MEDI-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak.

Auf der Suche nach der perfekten Weiterbildungspraxis?

Auf der Suche nach der perfekten Weiterbildungspraxis?

Fällt Ihnen beim Stichwort „Weiterbildung im ambulanten Bereich“ nur eine der vielen Landarztpraxen ein? Schade! Wie die Realität aussieht, wissen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Young-MEDI. Zum Glück geben sie Tipps weiter.

Handschuhe aus Nitril oder Latex – zum Vorteilspreis

Im September bekommen MEDI-Mitglieder Handschuhe aus Nitril oder Latex zum Vorteilspreis.
Außerdem sind Baktolin® pure Waschlotion und B.Braun Trixo®-lind Pflegelotion in verschiedenen Größen zu interessanten Angebotspreisen bei uns bestellbar.