Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V
seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des § 73c / §140a Gastroenterologievertrags von AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW.
Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:
- feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
- mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
- keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung
sind nur einige von vielen Vorteilen.
Wir laden deshalb alle interessierten Fachärztinnen und Fachärzte sowie Medizinischen Fachangestellten zu einer Informationsveranstaltung und Vertragsschulung des Gastroenterologievertrags am:
Mittwoch, 10. Mai 2023, 15:00 – ca. 17:00 Uhr ein.