Betreff: Einladung zur Vertragsschulung (online)
seit 2014 profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des HZV AOK BW Kinder- und Jugendarztmoduls gemäß § 73b SGB V.
Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung wie bspw.
- feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
- erweiterte und neue Vorsorgen gemäß BVKJ
- innovative pädiatrische Rundumversorgung.
Wir laden deshalb alle interessierten Kinder- und Jugendärzte sowie Medizinische Fachangestellte zu einer Vertragsschulung des Kinder- und Jugendarztmoduls ein..