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Hackerangriff: „Praxisbetrieb nahezu unmöglich“

Ein Morgen im August 2018: In der Allgemeinarztpraxis von Dr. Michael Ruland geht nichts mehr. Die Praxisgemeinschaft ist Opfer eines Hackerangriffs geworden. Hier erzählt Ruland, was ein solcher Angriff für die Praxis bedeutet, wie der MEDI Verbund ihm geholfen hat und welche Schlüsse er daraus, auch im Hinblick auf den TI-Konnektor, zieht.

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Baumgärtner rät zur schriftlichen Bestätigung der Haftungsbefreiung durch die gematik

Nachdem KBV und gematik zur Sicherheit des TI-Konnektors und zur Haftung der Ärzte und Psychotherapeuten Stellung bezogen haben, wendet sich Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, in einem bundesweiten Schreiben an die Praxen: „Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich die KBV endlich darum bemüht, ihre Mitglieder konkret zu unterstützen. Das ist erst auf massiven Druck unsererseits erfolgt.“ Trotzdem bleiben Probleme, wie die fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung und offene Fragen zur Sicherheit des Konnektors, nach wie vor bestehen, so der MEDI GENO-Chef.

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Ärzteverbände warnen: Patientendaten für Hacker zugänglich

Die Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland, Freie Ärzteschaft und Freier Verband Deutscher Zahnärzte warnen vor Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI ist die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzungsplattform des deutschen Gesundheitssystems. Alle deutschen Praxen müssen bis zum 30.06.2019 einen Zugang zur TI installiert oder zumindest bestellt haben – ansonsten fallen Honorarabzüge an. Versichertenstammdaten werden bereits in der TI abgeglichen. Künftig sollen Patientenakten in der TI platziert und möglicherweise auch gespeichert werden. MEDI GENO Deutschland und weitere Ärzteverbände reichen Klage ein.

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Ruhendstellung der Widersprüche

MEDI GENO Deutschland hat die KVen gebeten, eingegangene Widersprüche rund um das Thema TI bis zum Ausgang der Musterverfahren aus Baden-Württemberg ruhend zu stellen. So würden kostenpflichtige Klagen von Praxen gegen entsprechende Widerspruchsbescheide der KVen vermieden.

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TI-Konnektor: Nach wie vor unzureichende Belege für Sicherheit

Der MEDI Verbund wartet immer noch auf wirklich tragfähige Antworten auf die Fragen zur Sicherheit im Zusammenhang mit dem TI-Konnektor. MEDI GENO-Chef Dr. Werner Baumgärtner hatte Ende März das KBV-Vorstandmitglied Dr. Thomas Kriedel mit entsprechenden Fragen konfrontiert. Ass. jur. Frank Hofmann, Vorstand der MEDIVERBUND AG, nimmt Stellung zum aktuellen Stand der Dinge.

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Baumgärtner: „Konnektorfreie Praxen müssen ungehindert abrechnen können“

In Baden-Württemberg bleibt die Abrechnung zwischen Arztpraxen und der KV vorerst ohne Konnektor möglich. Auch der DMP-Dokumentenversand an die Datenannahmestellen ist sichergestellt. MEDI hat bei der Vertreterversammlung der KVBW durchgesetzt, dass der Informationsfluss zwischen Praxen und KV ohne Telematikinfrastruktur (TI) sichergestellt bleibt – zumindest bis der Konnektorzwang abschließend juristisch geklärt ist.

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Baumgärtner: „Die Praxen bleiben die Dummen“

Der Druck auf die Praxen, den TI-Konnektor zu bestellen, wächst: Politik, gematik, KVen und AIS-Industrie erinnern fast täglich an die Bestellfrist am 31. März. MEDI GENO Deutschland-Chef Dr. Werner Baumgärtner wendet sich deswegen in einem bundesweiten Schreiben an seine Mitglieder – und in einem offenen Brief an das KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

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Hofmann: „Versäumen Sie es nicht, Widerspruch einzulegen“

Leider kein Aprilscherz: Bis 1. April müssen Niedergelassene den TI-Konnektor für ihre Praxen bestellt haben. Wer das nicht umsetzt und keinen Versichertenstammdatenabgleich spätestens im 3. Quartal 2019 durchführt, bekommt einen Honorarabzug von einem Prozent rückwirkend zum 1. Januar. Der MEDI Verbund findet das unzulässig und hat damit begonnen, Musterverfahren vorzubereiten. Ass. jur. Frank Hofmann, Vorstand der MEDIVERBUND AG, erklärt den Stand der Dinge.

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MEDI lässt Konnektor-Zwang prüfen und besorgt bisherige Kartenlesegeräte

Dürfen Niedergelassene per Gesetz und unter Androhung von Honorarabzügen dazu gezwungen werden, den TI-Konnektor in ihren Praxen zu installieren – auch wenn die Geräte aus Sicht von IT-Experten veraltet und noch nicht alle Fragen zur Datensicherheit geklärt sind? Dem will MEDI Baden-Württemberg auf rechtlichem Weg nachgehen. Außerdem möchte die MEDIVERBUND AG Abhilfe für Praxen schaffen, die eine Installation des Konnektors und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur verweigern.

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TI-Konnektor: Musterklage wird jetzt eingereicht

Unsere Musterklage betrifft zunächst die Frage der vollständigen Erstattung der Kosten des Konnektors. Es wird mindestens ein Arzt aus Baden-Württemberg als Musterkläger auftreten. Dieser wird zunächst gegen den Honorarbescheid mit der dort ausgewiesenen Kostenerstattung der KV Baden-Württemberg für das 3. Quartal 2018, die den Ärzten noch im Januar zugeht, Widerspruch einlegen.

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Musterklage zum TI-Konnektor steht

Trotz Fristverlängerung durch den Gesetzgeber macht MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner ernst mit seiner Klage gegen die Telematikinfrastruktur. „Wir gehen zwei unterschiedliche Klagewege wegen der nicht erstatteten Kosten durch die KV Baden-Württemberg“, erklärt Baumgärtner.

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Neue Schadsoftware im Umlauf!

Zurzeit sind auffällig viele E-Mails mit angehängten Word-Dokumenten im Umlauf, die den Anschein erwecken, dass sie von Ärzten oder Praxen kommen. Die E-Mails sind in gutem Deutsch verfasst und als Rechnung oder Rechnungsreklamation getarnt.

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TI-Konnektor: Baumgärtner lädt zum Strategietreffen am 20. November ein

100 verwertbare Fragebögen hat MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner von Praxen bekommen, die Probleme mit dem TI-Konnektor haben – davon 40 aus Baden-Württemberg. „Das reicht für eine Musterklage“, stellt er fest. Diejenigen Mitglieder im Ländle, die an der Umfrage teilgenommen haben, lädt Baumgärtner am 20. November zu einem Strategietreffen ein. Dort wird die Klage vorbereitet und die Mitglieder können ihre juristischen und technischen Fragen stellen.

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„Viele Praxen setzen die Verordnung zu lax um“

Seit dem 25. Mai hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch für Praxen Gültigkeit. Genau wie MEDI Baden-Württemberg bietet auch MEDI Südwest den Mitgliedern hierbei Unterstützung an. Indes beobachtet Geschäftsführer Axel Motzenbäcker, dass die Verordnung von vielen Praxen zu oberflächlich umgesetzt wird.

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Eine Versicherung gegen Hackerangriffe?

Es gibt nur wenige Berichte darüber, wie ein Hackerangriff speziell in Praxen abläuft. Sicher ist jedoch, dass schon einige Ärzte Lösegeld in Form von Bitcoins bezahlt haben, um wieder an ihre Daten zu kommen. Für den einen oder anderen Praxisinhaber käme vielleicht eine Cyberrisk-Versicherung infrage.

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EU-DSGVO: Wichtiges für Ihren Praxisalltag

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sorgt nach wie vor für viel Ärger und Verunsicherung in den Praxen. MEDI-Mitglieder finden hier die wichtigsten Hilfestellungen zum Datenschutz, unsere Kooperation mit Health Data Protect und die notwendigen Formulare für Patienten.

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Abgemahnt wegen der EU-DSGVO?

Seit Geltung der neuen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai werden Ärzte immer wieder durch Anwaltskanzleien abgemahnt, weil den Internetpräsenzen ihrer Praxen die erforderliche Datenschutzerklärung nach der neuen Verordnung fehlte. Was sollten Sie tun, wenn Ihnen das passiert?

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Baumgärtner: Bundesweite Umfrage zum TI-Konnektor liefert „alarmierende Ergebnisse“

Haben Praxen Probleme in ihrem Arbeitsalltag nach der Installation des TI-Konnektors? Und wenn ja, welche? Um das zu erfahren, hat MEDI Baden-Württemberg im Juni eine Mitgliederumfrage durchgeführt. Diese hat der Dachverband MEDI GENO Deutschland nach der Veröffentlichung der Ergebnisse auf Bundesebene ausgeweitet. Nun wird der Trend aus Baden-Württemberg sogar noch getoppt.

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