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Jeder, der nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse ist, kann sich privat versichern:

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Selbstständige und Freiberufler

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Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe

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Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2016: 56.250 Euro)

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Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro im Monat). Das sind z.B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder

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Studenten, wenn sie sich befreien lassen

MEDI GENO Assekuranz GmbH

Callisenstraße 1a
24837 Schleswig
Tel. 04621 – 305 72 30
Fax 04621 – 305 72 22
versicherung@medigeno-assekuranz.de

Berufs- und zulassungsrechtliche Angaben

Wann kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern?

Erhält ein Arbeitnehmer im Jahr nicht mehr Entgelt als die Versicherungspflichtgrenze, ist er pflichtversichert. Wer im aktuellen Jahr mehr verdient und auch im kommenden Jahr voraussichtlich mehr verdienen wird, kann sich freiwillig und damit privat krankenversichern.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze):

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgelegt.

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2016: 56.250 Euro

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2017: 57.600 Euro

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2018: 59.400 Euro

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2019: 60.750 Euro

Datenschutz

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